Logo der KZV Sachsen-Anhalt und Landeswappen von Sachsen-Anhalt
Hintergrundbild Seitennavigation Oben

Wir über uns

  • Hintergrundbild Seitennavigation

BSG-Urteil zum Heil- und Kostenplan für Auslandsbehandlungen vernünftig

Zum Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), demzufolge gesetzlich Krankenversicherte auch vor einer Zahnersatzbehandlung im Ausland einen Heil- und Kostenplan bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV; Dr. Jürgen Fedderwitz: „Das Urteil ist gut und richtig. Das BSG hat klargestellt, dass bei Zahnersatzbehandlungen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung.

Weitere Informationen zu "Aktuelles":