Verhaltensregeln nach zahnärztlicher Behandlung
Allgemeines:
Nach chirurgischen Eingriffen sollten für einige Tage körperliche Anstrengungen (z.B. Sport, schwere körperliche Arbeit) vermieden werden. Sonnenbäder und Saunabesuche sind zu unterlassen, da sie die Durchblutung stark anregen und damit zu Nachblutungen führen können. Insbesondere während der ersten zwei Tage, nach Möglichkeit aber länger, sollte auf Rauchen, Kaffeegenuß und Alkohol verzichtet werden.
Treten einige Tage nach dem Eingriff plötzlich wieder (stärkere) Schmerzen auf, sollte mit dem Zahnarzt Kontakt aufgenommen werden.
Betäubungsspritzen (Lokalanästhesie):
Es gilt zu beachten, daß je nach Art und Menge des verwendeten Lokalanästhetikums das Reaktionsvermögen eingeschränkt sein kann. In einem solchen Fall sollte der Patient direkt nach der Behandlung nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, sondern entweder öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder sich abholen lassen. Insbesondere nach längeren und/oder operativen Eingriffen sollte das Fahren mit dem eigenen PKW vermieden werden.
Solange die Anästhesie wirkt - das können vor allem im Unterkiefer mehrere Stunden sein - sollte nach Möglichkeit nichts bzw. nur sehr vorsichtig gegessen bzw. heiß getrunken werden, da es aufgrund des Taubheitsgefühls leicht zu unbemerkten Bißverletzungen und Verbrennungen kommen kann.
Läßt das Taubheitsgefühl bis zum folgenden Tag nicht nach oder ergibt sich eine schmerzhafte Kieferklemme ggf. auch mit Fieber, sollte mit dem behandelnden Zahnarzt Kontakt aufgenommen werden.
Blutungen:
Nach einer Zahnextraktion oder einem operativen Eingriff wird die entstandene Wunde entweder mit einem Tupfer abgedeckt und/oder mit einer Naht verschlossen, damit sich ein Blutpfropf (Blutkoagulum) bilden kann. Während der Tupfer nach 30 bis 45 Minuten vom Patienten selbst herausgenommen werden kann, müssen die Nähte in aller Regel nach 7 bis 14 Tagen durch den Behandler entfernt werden.
Sobald die Betäubung nachläßt, kann es in manchen Fällen zu meist leichten Nachblutungen kommen. In einem solchen Fall sollte nochmals für 30 bis 45 Minuten auf einen Tupfer oder ein sauberes,frisch gebügeltes (aber normale Temperatur) Stofftaschentuch (kein Tempotaschentuch) gebissen werden. Kommt die Blutung auch dadurch nicht zum Stehen, sollte unverzüglich mit dem Behandler oder ggf. dem zahnärztlichen Notdienst Kontakt aufgenommen werden.
Allgemein gilt, daß insbesondere während der ersten zwei Tage nach dem Eingriff im Wundbereich keine mechanische Reizung mit einer Zahnbürste, Munddusche o.ä. erfolgen sollte, damit der Blutpfropf nicht geschädigt wird. Aus dem selben Grund sollte nur sehr vorsichtig ausgespült werden. Die nicht betroffenen Zähne sollten wie üblich gereinigt werden.
Treten nach einem chirurgischen Eingriff Schmerzen auf, sollten Medikamente, die Aspirin enthalten, nicht zur Schmerzstillung eingenommen werden, da die Inhaltsstoffe einen blutverdünnenden Effekt haben. Dadurch können Nachblutungen provoziert oder verstärkt werden. Patienten die ASS zur Blutverdünnung nehmen, sprechen mit ihrem Zahnarzt oder Hausarzt über die Einnahme.
Schmerzen:
Nach operativen Eingriffen sind leichte bis mäßige Schmerzen innerhalb der ersten Tage eher die Regel als die Ausnahme. Dies ist vollkommen normal und harmlos und mit Schmerzmitteln gut zu beherrschen. Aspirin sollte jedoch nicht eingenommen werden, da es zur Blutverdünnung führt und damit Nachblutungen bewirken kann.
Treten allerdings starke, mit Schmerzmitteln nicht in den Griff zu bekommende Schmerzen auf, sollte unverzüglich mit dem Behandler Kontakt aufgenommen werden, damit die Ursache für diese Schmerzen festgestellt werden kann.
Schwellungen:
Insbesondere nach längeren chirurgischen Behandlungen oder Eingriffen, bei denen Knochen abgetragen werden muß (z.B. operative Weisheitszahnentfernung im Unterkiefer), ist mit Schwellungen zu rechnen. Um Schwellungen zu verhindern oder zu reduzieren kann das Operationsgebiet von außen gekühlt werden. Es ist dabei darauf zu achten, daß kein Eis oder Kühlakku direkt mit der Haut in Kontakt kommt, sondern in ein Handtuch o.ä. eingewickelt wird. Meist ist die Kühlung mit einem kalten, feuchten Handtuch oder Waschlappen ausreichend.
Beim Schlafen hilft es, den Kopf durch ein zusätzliches Kopfkissen hochzulagern, damit nicht zusätzlich Blut in das Wundgebiet fließt und damit die Schwellung weiter verstärkt.Erste Hilfe bei Zahnunfällen
1. Ruhe bewahren
2. Den Verletzten (häufig ein Kind) untersuchen, um festzustellen, ob der Zahn oder ein Teil davon durch den Schreck eingeatmet (aspiriert) oder verschluckt wurde. In manchen Fällen ist der Zahn durch den Schlag auch so weit in den Kiefer hineingeschoben worden, daß er kaum mehr zu sehen ist. Es sollten am Unfallort keine Manipulationen an den Zähnen durchgeführt werden!
Weiteres Vorgehen:
Ist durch den Unfall (Fahrrad, Inline-Skates etc.) ein Zahn ausgeschlagen worden, sollte der Zahn sofort gesucht werden. Ist er noch im Mund, sollte er herausgenommen werden, damit er nicht verschluckt oder gar eingeatmet werden kann. Auf jeden Fall den Zahn aufbewahren!
Ist der Zahn nicht mehr im Mund, sollte die Umgebung des Unfallortes sorgfältig abgesucht werden. Wird der Zahn aufgefunden, sollte er an der Zahnkrone und nicht an der Wurzel gehalten werden. Mit dem Zahn bzw. abgebrochenen Zahnteilen ist unverzüglich der Zahnarzt aufzusuchen!
Aufbewahrung ausgeschlagener Zähne:
Idealerweise sollte der Zahn in einer sogenannten Zahnrettungsbox, die es in jeder Apotheke gibt, aufbewahrt und transportiert werden. Ist eine solche Box nicht vorhanden, kann auch H-Milch verwendet werden. Bei älteren Patienten kann in Ausnahmefällen der Transport unter der Zunge geschehen. Allerdings besteht hier die Gefahr, den Zahn zu verschlucken oder einzuatmen.
Wichtig bei Zahnunfällen:
Unverzüglich den Zahnarzt oder außerhalb der Sprechstunde den zahnärztlichen Notdienst oder eine Zahnklinik aufsuchen!
Ausgeschlagene Zähne können meist wieder in den Kiefer zurückgesetzt (replantiert) werden. Ob und in welcher Form der Zahn danach wieder anwächst, hängt ganz entscheidend davon ab, wie er seit dem Unfall aufbewahrt wurde, und wieviel Zeit verstrichen ist.