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Zahnerhaltende Maßnahmen

Kariestherapie und Behandlung von Pulpaerkrankungen

Auffinden eines erkrankten Zahnes:
Sucht ein Patient mit Beschwerden aufgrund einer Zahnkaries seinen Zahnarzt auf, so gibt die Befragung des Patienten nach der Lokalisation, der Qualität und der Dauer der Schmerzen dem Behandler einen ersten Anhalt, welcher Zahn betroffen und wie stark er bereits geschädigt sein könnte . Auch ohne Beschwerden ermöglicht die Inspektion der Zähne mit Hilfe eines Mundspiegels, eines Luftbläsers, verschiedener diagnostischer Sonden und einer geeigneten Lichtquelle in vielen Fällen das Auffinden kariöser Zähne (Abb.34 und 35).

 

 

 

 

 

 

Insbesondere die Bereiche zwischen den Zähnen (Approximalräume) und unter bestehenden Füllungen sind jedoch nur schwer oder überhaupt nicht einsehbar. Da aber gerade dies bevorzugte Lokalisationen für die Neuentstehung einer Karies sind, ist häufig das Anfertigen von Röntgenbildern unerläßlich. In der Kariesdiagnostik werden dafür sehr oft zwei sogenannte Bißflügelaufnahmen (Abb.36)angefertigt, auf denen die Zahnzwischenräume aller Seitenzähne im Ober- und Unterkiefer zu erkennen sind. Auf den Röntgenaufnahmen heben sich die kariösen Zonen als dunkelgraue bis schwarze Bereiche gegenüber ihrer hellgrauen Umgebung ab.
Die ebenfalls auf den Röntgenbildern zu erkennende Ausdehnung der Karies, hilft dem Zahnarzt zu entscheiden, ob bereits eingegriffen werden muß. In diesem Fall wird die erkrankte Zahnhartsubstanz (Schmelz und Dentin) entfernt und durch eine Füllung ersetzt. Karies, die nur auf den Schmelz begrenzt ist, kann häufig in ihrem weiteren Fortschreiten durch die regelmäßige und konsequente Anwendung geeigneter Remineralisationsmaßnahmen (u.a. Zahnseide, Fluoride) gestoppt werden. Dies erfordert jedoch entsprechende Disziplin von seiten des Patienten, der sich darüber hinaus einer regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolle (ggf. mit Röntgenbildern) unterziehen sollte.

Entfernung von Karies:
Bei größerer Ausdehnung der Karies wird in aller Regel die Entfernung der erkrankten Zahnhartsubstanz (Schmelz und Dentin) notwendig werden. In vielen Fällen muß dafür zunächst ein geeigneter Zugang durch gesunde Zahnhartsubstanz hindurch zur Karies geschaffen werden. Dies geschieht meist mit schnell rotierenden diamantbeschichteten Schleifkörpern (Abb.37 in Standardform (1) und zusätzlich am Schaft belegt (2)) . Diese werden wassergekühlt, um eine für den Zahn schädliche Hitzeentwicklung zu vermeiden.

Für die möglichst vollständige Entfernung der bräunlichen und weichen Karies kommen unterschiedliche Methoden zur Anwendung. Am häufigsten ist dabei der Einsatz sogenannter Rosenbohrer (Abb.38 Verschiedene Bohrerformen: 1=Rosenbohrer, 2=umgekehrter Kegel, 3=abgerundeter Fissurenbohrer, 4=gerader Fissurenbohrer). Diese 'schaufeln' die Karies bei geringer Drehzahl und ohne Wasserkühlung rotierend heraus. Mit Handinstrumenten (sogenannte Excavatoren) kann die Karies wie mit einem kleinen Löffel ausgekratzt werden. Dies kann v.a. bei kleineren Kindern angezeigt sein, bei denen der Einsatz rotierender Instrumente durch plötzliche, unkontrollierte Bewegungen während der Behandlung zu gefährlich wäre. Neben den beiden genannten Verfahren werden zum Teil auch chemische Methoden und Laser zur Unterstützung der Kariesentfernung eingesetzt.

Behandlung der (erkrankten) Pulpa:
Manchmal liegt nach Entfernung der Karies nur noch eine dünne Dentinschicht zwischen dem Zahnmark (Pulpa) und dem entstandenen "Loch" (Kavität). In einem solchen Fall kann es nötig sein, eine Art Wundverband auf die pulpanahen Bereiche des Dentins aufzutragen. Dabei wird das pulpanahe Dentin nach Reinigung und Trocknung des Zahnes z.B. mit einem Präparat auf Kalziumhydroxid-Basis abgedeckt. Diese sogenannte indirekte Pulpaüberkappung (Abb.39 (a) tiefe Karies an einem Oberkiefer-Prämolaren, (b) das erweichte Dentin ist entfernt, (c) ein Kalziumhydroxid-Präparat wurde aufgetragen, (d) Unterfüllung aus Zement, (e) dichter Verschluß der Kavität mit Amalgam) soll die Pulpa vor weiteren Schäden schützen und die Regeneration unterstützen. Bei fortgeschrittenen kariösen Prozessen ist die indirekte Pulpaüberkappung eine relativ häufige Maßnahme.

Von einer direkten Pulpaüberkappung wird gesprochen, wenn nach einer Eröffnung der Pulpa der freiliegende Bereich des Zahnmarkes direkt mit einem Wundverband versehen wird. Voraussetzung ist allerdings, daß die Eröffnungsstelle nicht zu groß ist und bereits vor der Eröffnung sämtliches kariöses Dentin entfernt wurde. Nach der vorsichtigen Reinigung und Trocknung des Zahnes wird eine Wundversorgung vorgenommen. Dies geschieht mit Präparaten (u.a. auf Kalziumhydroxid-Basis), die die Pulpa schützen und zur Regeneration anregen sollen.

Erfolgt die Eröffnung der Pulpa im kariösen Bereich oder deuten alle Anzeichen darauf hin, daß die Pulpa irreversibel (unumkehrbar) geschädigt und damit mit einer Regeneration nicht zu rechnen ist, wird sich der Zahnarzt zur vollständigen Entfernung der Pulpa (Pulpektomie, Vitalexstirpation) entschließen. Diese Maßnahme erfordert eine nachfolgende Wurzelkanalbehandlung.

Bei jüngeren Patienten, bei denen das Wurzelwachstum der Zähne noch nicht abgeschlossen ist, kann anstelle einer vollständigen Entfernung der Pulpa auch die alleinige Entfernung der Kronenpulpa (Pulpaamputation, Pulpotomie) angezeigt sein. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Wurzelpulpa vital und damit funktionstüchtig zu erhalten. Das Wurzelwachstum soll damit möglichst vollständig zum Abschluß kommen. Zur Abdeckung der Amputationswunde werden ähnliche Präparate wie bei der direkten Pulpaüberkappung verwendet.

Wurzelkanalbehandlung:
Eine Wurzelkanalbehandlung wird notwendig, wenn aufgrund einer irreversiblen (nicht mehr ausheilbaren) Entzündung der Pulpa eine Pulpektomie (Entfernung des Zahnmarkes) durchgeführt werden mußte oder die Pulpa bereits nekrotisch zerfallen ist. Ziel der Wurzelkanalbehandlung ist es dabei, die Wurzelkanäle gründlich zu reinigen und so zu erweitern, daß ein möglichst bakteriendichter Verschluß der Kanäle mit geeigneten Füllmaterialien erreicht werden kann.
Für die Wurzelkanalbehandlung sollte eine Röntgenaufnahme des Zahnes vorliegen. Der Zahn wird möglichst trocken gelegt, damit weder Speichel noch Blut in das Zahninnere gelangen können. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, den Zahn mit Hilfe eines Gummituches (Kofferdam) gegenüber der Mundhöhle zu isolieren (Abb.41).

Zunächst wird der Behandler einen übersichtlichen Zugang zur Kronenpulpa präparieren, um die Eingänge in die Wurzelkanäle aufsuchen zu können. Im Anschluß daran werden dünne Wurzelkanalinstrumente (kleine Feilen) bis zu einer bestimmten Länge, die meist anhand einer entsprechenden Röntgenaufnahme festgelegt werden muß, in die Kanäle eingebracht. Mit den im Zahn steckenden Instrumenten wird eine Röntgenaufnahme (Meßaufnahme) angefertigt, mit deren Hilfe der Zahnarzt die genaue Arbeitslänge für die Aufbereitung der Wurzelkanäle bestimmt (Abb.42-44).

Bei der Aufbereitung einDaes Wurzelkanals, die manuell oder maschinell erfolgen kann, wird das verbliebene Pulpagewebe entfernt und der Durchmesser des Kanals erweitert. Dadurch werden Unebenheiten der Kanalwände beseitigt und auch Bakterien und deren Giftstoffe entfernt. Die Spitze des Instrumentes befindet sich idealerweise 0,5-2 mm von der Wurzelspitze entfernt im Wurzelkanal (b).

 

Durch eine regelmäßige und gründliche Spülung der Wurzelkanäle mit desinfizierenden Lösungen werden Bakterien und Dentinspäne aus dem Kanal herausgeschwemmt. War der Grund für eine Wurzelkanalbehandlung beispielsweise eine Pulpanekrose, kann es erforderlich sein, vor der endgültigen Wurzelkanalfüllung eine desinfizierende Zwischeneinlage in den Kanal einzubringen. 

Diese Einlage, die den Zahn von verbliebenen Bakterien befreien soll, kann wenige Tage oder auch mehrere Monate im Zahn verbleiben. Der Zeitraum ist abhängig vom Beschwerdebild und dem Ausmaß einer möglichen Entzündung an der Wurzelspitze (apikale Parodontitis) (Abb.45 (a) Röntgenbild eines Zahnes unmittelbar  nach abgeschlossener Wurzelkanalbehandlung. Im Bereich der Wurzelspitze ist eine apikale Parodontitis zu erkennen. (b) 6 Monate später ist die Enzündung weitgehende abgeheilt). Für diese Übergangszeit wird der Zahn mit einem provisorischen Verschluß versehen, der das erneute Eindringen von Keimen verhindert.

Der endgültige Verschluß der Wurzelkanäle erfolgt in den meisten Fällen mit einem Stift aus flexiblem, gummiähnlichem Material (Guttapercha), der z.B. mit einer aushärtenden Paste (Sealer) im Wurzelkanal befestigt wird. Um einen optimalen Sitz des Stiftes zu kontrollieren, kann eine weitere Röntgenaufnahme erforderlich sein. Nach Beendigung der Wurzelkanalbehandlung sollte eine abschließenden Kontroll-Röntgenaufnahme angefertigt werden (Abb.46). Diese ist gegebenenfalls nach drei bis sechs Monaten zu wiederholen, bevor eine definitive Restauration des Zahnes erfolgt.

Zu beachten ist, daß wurzelkanalbehandelte Zähne geschwächt sind und darüber hinaus im Laufe der Zeit spröde werden. Dieses muß bei der Neuversorgung eines solchen Zahnes berücksichtigt werden. Um z.B. Zahnfrakturen beim versehentlichen Beißen auf harte Gegenstände zu vermeiden, können insbesondere im Seitenzahnbereich teilweise oder vollständige Überkronungen (Teilkrone, Vollkrone) empfehlenswert sein.

Plastische Füllungen

Allgemeines:
Durch die Entfernung von Zahnkaries bleiben im Zahn "Löcher" (Kavitäten) zurück, die mit geeigneten Materialien gefüllt werden müssen - daher auch die Bezeichnung 'Füllungen'.
Sind die Zerstörungen am Zahn jedoch zu umfangreich oder mußte eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden, sind Füllungen häufig nicht mehr ausreichend, und der Zahn muß mit einer gegossenen metallischen Restauration (Teilkrone, Krone etc.) versorgt werden.
Grundsätzlich können bei den Füllungsmaterialien zwei Gruppen unterschieden werden. Zu den plastischen Füllungen zählen solche, die in weicher Form direkt in die Kavität eingebracht werden und dort aushärten. Die nicht-plastischen Materialien (z.B. Gold- oder Keramik-Inlays) werden dagegen im zahntechnischen Labor angefertigt und mit verschiedenen Befestigungsmaterialien im Zahn verankert.

Amalgam:
Amalgame sind Metall-Legierungen, die u.a. Quecksilber, Silber, Zinn und Kupfer enthalten und bereits seit mehreren Jahrhunderten in der Zahnheilkunde zum Füllen von Kavitäten verwendet werden (Abb.47 (a) Zustand nach dem Aushärten, (b) Zustand nach der Politur).
Nach dem Anmischen entsteht eine silbrige Paste von fester Konsistenz, die in die Kavität eingebracht und dort mit Handinstrumenten oder maschinell verdichtet (kondensiert) wird. Während des folgenden Aushärtens kann die Oberfläche mit scharfen Handinstrumenten in ihre endgültige Form gebracht werden. Frühestens nach 24 Stunden können Feinkorrekturen und Politur mit rotierenden Schleifkörpern und Polierern vorgenommen werden. Aufgrund ihres Quecksilbergehaltes sind die Amalgame in den letzten Jahren wieder verstärkt in die Diskussion geraten. Deshalb stehen viele Patienten diesem Füllungsmaterial kritisch gegenüber. Während des Legens, der Liegezeit und des Entfernens einer Amalgamfüllung wird in unterschiedlichem Maß Quecksilber freigesetzt. Inwieweit dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann ist nach wie vor stark umstritten. Es wird jedoch vom Einsatz der Amalgame bei Patienten mit Nierenerkrankungen, Kindern unter sechs Jahren und Schwangeren abgeraten. Bei nachgewiesener Allergie gegen Bestandteile des Amalgams dürfen keine derartigen Füllungen gelegt werden.

Füllungskomposite (Kunststoffe):
Füllungskomposite bestehen aus einem Kunststoff, in den unterschiedliche Füllstoffe eingebracht sind. Komposite werden zunächst in plastischer Form in eine Kavität eingebracht. Eine Aushärtung des Materials kann chemisch, über die Zufuhr von Licht oder eine Kombination aus beidem erfolgen. Das zahnfarbene Material wird in erster Linie für Füllungen im sichtbaren Bereich (z.B. Schneidezähne) verwendet (Abb.48 (a) Ausgangsbefund, (b) Zustand unmittelbar nach Versorgung mit einer Kompositrestauration).

Durch verbesserte Materialeigenschaften werden die Komposite jedoch auch vermehrt im Seitenzahnbereich eingesetzt (Abb.49). Um eine möglichst dichte und haltbare Verbindung zwischen Zahn und Komposit herzustellen, wird heutzutage der Zahnschmelz im Bereich der Kavität angeätzt und mit einem Haftvermittler (Bonding) versehen. Auch im Bereich des Zahnbeins (Dentin) kann über entsprechende Haftvermittler ein "Kleben" des Kunststoffes an der Zahnhartsubstanz erzielt werden. Der Verbund mit dem Dentin ist allerdings weniger stabil als die Haftung am angeätzten Schmelz.
Da Füllungskomposite während des Aushärtens schrumpfen, wird der Kunststoff bei größeren Kavitäten schichtweise aufgetragen und ausgehärtet. Damit wird ein teilweiser Ausgleich für die Schrumpfung erzielt. Außerdem kann durch das Schichten eine individuelle farbliche Gestaltung der Füllung für ästhetisch ansprechende Ergebnisse erfolgen. Sofort nach dem Aushärten kann die endgültige Ausarbeitung und Politur erfolgen.
Komposite werden heutzutage nicht nur für Füllungen, sondern auch für die Befestigung z.B. von Keramikinlays eingesetzt. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie sowohl mit dem Zahn als auch mit der Keramik einen innigen Verbund eingehen und daher der Zahn insgesamt stabilisiert wird.

Abb. 49 Fertiggestellte Kunststoffüllungen in der Kaufläche eines oberen Molaren

 

 

Glasionomerzemente und Kompomere:
Glasionomerzemente (GIZ) weisen aufgrund ihres Verhaltens beim Abbinden eine Haftung am Dentin auf. Ferner geben sie Fluoridionen ab und wirken daher einer erneuten Kariesentstehung im Füllungsbereich entgegen. Nach einer feuchtigkeitsempfindlichen ersten Aushärtungsphase kann die Ausarbeitung erfolgen. Aufgrund ihrer schlechten Polierbarkeit und einer unzureichenden mechanischen Belastbarkeit spielen die Glasionomerzemente als definitive (langfristige) Füllungsmaterialien nur eine untergeordnete Rolle (Abb.50). Sie werden in erster Linie als Aufbaumaterialien vor Überkronungen, Unterfüllungen unter definitiven Füllungen und provisorische Füllungen vor dem Legen einer endgültigen Füllung eingesetzt.

Kompomere sind Werkstoffkombinationen aus Kunststoff und Glasionomerzement und sollen jeweils die Vorteile beider Werkstoffgruppen miteinander vereinen. Die Aushärtung erfolgt meist über Lichtzufuhr.

Unterfüllungen:
Bevor ein Zahn mit einer definitiven (endgültigen) Füllung versorgt wird, kann es erforderlich sein, eine Unterfüllung einzubringen. Diese soll die Pulpa vor physikalischen, chemischen und biologischen Reizen schützen. Als Materialien kommen dafür Zink-Phosphat-Zemente, Glasionomerzemente, Zinkoxid-Eugenol-Zemente und seit neuerem die beim Legen von Kompositfüllungen verwendeten Haftvermittler (Schmelz/Dentinadhäsive) in Betracht.

Inlays, Onlays, Overlays



Allgemeines:
Im Gegensatz zu den plastischen Füllungen erfordern herkömmliche Inlays, Onlays und Overlays mindestens zwei Behandlungstermine. In der ersten Sitzung erfolgt - nach der gegebenenfalls erforderlichen Entfernung von Karies - das Beschleifen (Präparation) des Zahnes und die Präzisionsabformung (Abdruck). Mit Hilfe dieses Abdruckes wird ein detailgetreues Modell der Situation im Mund hergestellt (Abb.51).

Abb. 51 Gipsmodell eines Unterkiefers mit drei für eine Brücke präparierten Zähnen

 

Auf diesem Modell stellt der Zahntechniker die Restauration (z.B. Inlay, Onlay, Overlay) her, die daraufhin in einer zweiten Behandlungssitzung vom Zahnarzt eingesetzt werden kann. Für die Zeit zwischen den beiden Terminen wird ein Provisorium (Abb. 52) angefertigt und mit einem provisorischen Befestigungszement verankert. Dies soll den beschliffenen Zahn vor chemischen, thermischen und anderen Reizen schützen sowie Kaufunktion und Ästhetik erhalten.

Mit neuen Verfahren ist es heutzutage auch möglich, einen beschliffenen Zahn innerhalb einer Behandlungssitzung mit einer neuen Restauration zu versorgen. Dafür werden z.B. computergestützte Systeme eingesetzt, die mit einem Sensor eine Aufnahme vom präparierten Zahn machen ("optischer Abdruck") und darauf basierend die Restauration innerhalb kurzer Zeit computergesteuert herstellen.

Abb. 52 Provisorische Brücke aus Kunststoff, die vom mittleren Schneidezahn zum Eckzahn reicht

 

 

Inlay, Onlay, Overlay:
Die Grenzen zwischen Inlay, Onlay und Overlay sind fließend. Die Randbereiche des Inlays liegen normalerweise innerhalb der Kaufläche und erreichen die Höckerspitzen nicht (Abb.53). Dagegen reicht das Onlay bis zu den Höckerspitzen, während das Overlay die Höckerspitzen von innen und außen umfaßt. Welche Form der Versorgung notwendig wird ist abhängig von der Vorschädigung des Zahnes bzw. der Ausdehnung alter, zu ersetzender Füllungen und Restaurationen. Häufig werden daher Kombinationen aus den drei Restaurationstypen angezeigt sein.

Die grundsätzlich in Frage kommenden Materialien sind Kunststoff, Metallegierungen und Keramik. Kunststoffe werden nur noch selten als laborgefertigte Restaurationen verwendet, da den etwas geringeren Herstellungskosten relativ große werkstoffbedingte Nachteile im Vergleich mit den Metallegierungen und Keramiken gegenüberstehen.
Bei den Metallen handelt es sich in aller Regel um hochgoldhaltige Legierungen. Restaurationen aus diesen Legierungen werden meist mit Zementen (z.B. Phosphatzement) eingesetzt.

Keramikrestaurationen (Abb.54) werden im Gegensatz dazu klebend (adhäsiv) über Komposite - also Kunststoffen - mit dem Zahn verbunden, was zur zusätzlichen Stabilisierung des Zahnes beiträgt. Da das adhäsive Einsetzen absolute Trockenheit voraussetzt, ist häufig der Einsatz eines den Zahn gegenüber der Mundhöhle isolierenden Gummis (Kofferdam) sinnvoll. Insgesamt ist die Versorgung mit den ästhetisch unübertroffenen Keramikrestaurationen sehr arbeits- und zeitaufwendig.
Ob Restaurationen aus Gold oder Keramik zum Einsatz kommen, hängt zum einen von Größe, Form, Ausdehnung und Lokalisation des Defektes ab und zum anderen von den Kosten und den Ansprüchen des Patienten an eine solche Restauration.

Veneers, Teilkronen, Vollkronen



Veneers:
Veneers sind Keramikschalen, die in aller Regel nur die sichtbare äußere Fläche eines Zahnes vom Zahnhals (Übergang Zahn/Zahnfleisch) bis zur Schneidekante bei den Frontzähnen bzw. bis zur Kaukante bei den Seitenzähnen abdecken (Abb.55). Um Veneers am Zahn anbringen zu können, muß nur sehr wenig von den entsprechenden Zahnflächen abgeschliffen werden. Da die gesamte Präparation meist auf den Zahnschmelz begrenzt ist, kann das Beschleifen in der Regel ohne Anästhesie erfolgen.
Nach Abdrucknahme und gegebenenfalls provisorischer Versorgung (Abb.56) in der ersten Sitzung werden die Keramikschalen im zahntechnischen Labor angefertigt. In einer zweiten Behandlungssitzung werden die Veneers ähnlich wie Keramikinlays adhäsiv mit dem Zahn verbunden. Als Befestigungsmaterial dient dabei Komposit (Kunststoffe).
Angezeigt sein können Veneers, wenn z.B. ein Schneidezahn mit konventionellen Kunststoffüllungen nicht mehr stabil oder ästhetisch befriedigend restauriert werden kann, eine vollständige Überkronung aber noch nicht erforderlich ist.

Des weiteren bieten Veneers bei ästhetisch oft störenden Fehlbildungen der Zahnhartsubstanz (z.B. Amelogenesis imperfecta) oder weißen Flecken aufgrund überhöhter Fluoridaufnahme (Dentalfluorose) (Abb.57) die Möglichkeit einer zahnschonenden Versorgung.
Vorteile von Keramikschalen sind v.a. die ästhetisch sehr guten Ergebnisse und eine Präparation, die den Zahn gar nicht oder kaum belastet. Nachteile sind die sehr aufwendige und daher zeit- und kostenintensive Technik sowie verarbeitungsbedingte Einschränkungen.

 

 

Teilkronen (Abb.58):
Teilkronen bedecken - wie der Name sagt - nur Teile des Zahnes, wobei in den meisten Fällen die Kaufläche komplett ersetzt wird, während die äußere Zahnfläche größtenteils unbedeckt bleibt. Teilkronen bestehen in aller Regel aus Goldlegierungen und werden wie Vollkronen mit Zementen (z.B. Phosphatzement) eingesetzt. Der Hauptvorteil der Teilkronen besteht darin, daß eine im Vergleich zu Vollkronen zahnschonendere Präparation bei gleichzeitig guter Stabilisierung der verbliebenen Zahnhartsubstanz möglich ist. Nachteil ist, daß Goldränder im sichtbaren Bereich ästhetisch störend wirken können. Angezeigt sind Teilkronen bei Zerstörungen des Zahnes, die plastische Füllungen oder Inlays nicht mehr zulassen, eine vollständige Überkronung jedoch noch nicht erfordern.

 

 

 



Vollkronen (Abb.59):
Den Vollkronen ist gemeinsam, daß sie den gesamten Zahn zirkulär umfassen, so daß die ursprüngliche Zahnkrone vollständig von den Restauration bedeckt wird. Vollkronen sind dann die Methode der Wahl, wenn der Verlust an gesunder Zahnhartsubstanz (z.B. infolge einer Karies) so groß ist, daß andere Versorgungen von der plastischen Füllung über das Inlay bis hin zur Teilkrone nicht mehr ausreichend bzw. ästhetisch unbefriedigend sind. Je nach Aufbau der Vollkronen unterscheidet man verschiedene Kronenarten.
Vollgußkronen bestehen komplett aus einer Metallegierung und werden daher aus ästhetischen Gründen fast ausschließlich im Seitenzahnbereich eingesetzt.

Metallkeramikkronen (Keramikverblendkronen) sind Kronen mit einem Metallgerüst, das ganz oder teilweise (nur die Außenfläche) mit zahnfarbener Keramik verblendet wird (Abb.60). Metallkeramikkronen weisen eine gute Haltbarkeit bei guter Ästhetik auf und werden v.a. im sichtbaren Bereich eingesetzt.
Vollkeramische Kronen (Keramikmantelkronen, früher: Jacketkronen) bieten von der Ästhetik her die beste Lösung, werden aber wegen Nachteilen bei der Zahnpräparation (hoher Substanzabtrag), der Haltbarkeit und der Paßgenauigkeit nicht routinemäßig verwendet. Neue Entwicklungen bei der Keramikverarbeitung und die Möglichkeit, Kronen mit der Adhäsivtechnik zu befestigen, versprechen aber für die Zukunft deutliche Verbesserungen.
Kunststoffverblendkronen, bei denen die Verblendung aus Kunststoff und nicht aus Keramik besteht, werden bei festsitzendem Zahnersatz heute kaum mehr angewendet. Die Keramikverblendung stellt in Sachen Ästhetik, Haltbarkeit und Verträglichkeit für das Zahnfleisch eindeutig die bessere Alternative dar.

Letzte Aktualisierung: 25.02.11