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  • Frage der Woche:
    Ist die Kassengebühr auch dann zu entrichten, wenn der Patient im Quartal einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet?

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  • Patienten werden informiert, nicht übervorteilt.
    ZÄK und KZV S.-A. weisen Unterstellungen zurück

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  • Einladung zum Tag der offenen Tür 2012
    - Wir freuen uns auf Sie! -

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  • Liga der Kariesfreien Sachsen-Anhalts 2012

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  • Zahnfit zu Olympia mit Conny Waßmuth!

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  • Zahnarztbewertungsportale kritisch begleiten

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  • Tausende neuer Arbeitsplätze im Dentalsektor
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  • Männer sind Vorsorgemuffel, Frauen nutzen zahnärztliches Bonusheft laut Umfrage öfter

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  • Deutsche schätzen ihren Zahnarzt

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  • Nachauflage von "Tim und die Schokoteufel"

    Tim und die Schokoteufel
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  • Video: Gesunde Kinderzähne

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  • Spendenaufruf der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ)

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  • Zahl der Zahnextraktionen und Füllungen deutlich zurückgegangen

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  • Erkennungsmerkmale der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)

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  • Faltblatt Rauchen und Mundgesundheit

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  • KZBV-Patienteninformation zu Früherkennung und Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen

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  • KZBV und BZÄK stellen Reformkonzept für bessere zahnärztliche Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen vor

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  • Neue Website zu Parodontitis freigeschaltet

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  • Zum Sinn und Zweck des Bonusheftes

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  • Telefonische Erreichbarkeit der KZV S-A

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Zahnunfälle

Zahnunfall - Was tun?

  1. Ruhe bewahren!
  2. Den Verletzten (häufig ein Kind) untersuchen, um festzustellen, ob der Zahn oder ein Teil davon durch den Schreck eingeatmet (aspiriert) oder verschluckt wurde. In manchen Fällen ist der Zahn durch den Schlag auch so weit in den Kiefer hineingeschoben worden, dass er kaum mehr zu sehen ist. Es sollten am Unfallort keine Manipulationen an den Zähnen durchgeführt werden!

Weiteres Vorgehen:

  • Ist durch den Unfall (Fahrrad, Inline-Skates etc.) ein Zahn ausgeschlagen worden, sollte der Zahn sofort gesucht werden. Ist er noch im Mund, sollte er herausgenommen werden, damit er nicht verschluckt oder gar eingeatmet werden kann. Auf jeden Fall den Zahn aufbewahren!
  • Ist der Zahn nicht mehr im Mund, sollte die Umgebung des Unfallortes sorgfältig abgesucht werden. Wird der Zahn aufgefunden, sollte er an der Zahnkrone und nicht an der Wurzel gehalten werden. Mit dem Zahn bzw. abgebrochenen Zahnteilen ist unverzüglich der Zahnarzt aufzusuchen!

Aufbewahrung ausgeschlagener Zähne:

  • Idealerweise sollte der Zahn in einer sogenannten Zahnrettungsbox, die es in jeder Apotheke gibt, aufbewahrt und transportiert werden. Ist eine solche Box nicht vorhanden, kann auch H-Milch verwendet werden. Bei älteren Patienten kann in Ausnahmefällen der Transport unter der Zunge geschehen. Allerdings besteht hier die Gefahr, den Zahn zu verschlucken oder einzuatmen.

Wichtig bei Zahnunfällen:

  • Unverzüglich den Zahnarzt oder außerhalb der Sprechstunde den zahnärztlichen Notdienst oder eine Zahnklinik aufsuchen! Ausgeschlagene Zähne können meist wieder in den Kiefer zurückgesetzt (replantiert) werden. Ob und in welcher Form der Zahn danach wieder anwächst, hängt ganz entscheidend davon ab, wie er seit dem Unfall aufbewahrt wurde, und wieviel Zeit verstrichen ist.

Letzte Aktualisierung: 31.03.11