Gesetzlich krankenversicherte Patienten bekommen seit 1989 ein persönliches Bonusheft. Dieses Bonusheft wird für den Anspruch auf höhere Zuschüsse zum Zahnersatz, wie z. B. Kronen, Brücken, herausnehmbare Prothesen oder aber auch für Reparaturen, benötigt. Sind im Bonusheft regelmäßige Zahnarztbesuche vermerkt, beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen mit einem höheren Zuschuss. Somit spart der Patient Geld, denn sein Anteil verringert sich. Das Bonusheft wird ab dem 12. Lebensjahr geführt. Regelmäßige Zahnarztbesuche bedeuten, dass bei Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr halbjährlich und bei Patienten, die älter als 18 Jahre sind, einmal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt wird. Bei einem Bonusheft mit lückenlosen Eintragungen werden nach 5 Jahren die Zuschüsse um 20 Prozent des eigentlichen Zuschusses erhöht und nach lückenfreien 10 Jahren erfolgt eine weitere Erhöhung auf 30 Prozent. Auch manche private Krankenversicherungen orientieren sich an der Bonusheftregelung.