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  • Probleme mit Umlauten in der XML-Datei

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  • Frage der Woche:
    Ist die Kassengebühr auch dann zu entrichten, wenn der Patient im Quartal einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet?

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  • Patienten werden informiert, nicht übervorteilt.
    ZÄK und KZV S.-A. weisen Unterstellungen zurück

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  • Einladung zum Tag der offenen Tür 2012
    - Wir freuen uns auf Sie! -

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  • Liga der Kariesfreien Sachsen-Anhalts 2012

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  • Zahnfit zu Olympia mit Conny Waßmuth!

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  • Zahnarztbewertungsportale kritisch begleiten

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  • Tausende neuer Arbeitsplätze im Dentalsektor
    Studie zu Wachstums- und Beschäftigungseffekten bis 2030

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  • Männer sind Vorsorgemuffel, Frauen nutzen zahnärztliches Bonusheft laut Umfrage öfter

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  • Deutsche schätzen ihren Zahnarzt

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  • Jeder Zehnte hat große Angst vorm Zahnarztbesuch

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  • Nachauflage von "Tim und die Schokoteufel"

    Tim und die Schokoteufel
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  • Video: Gesunde Kinderzähne

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  • Spendenaufruf der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ)

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  • Zahl der Zahnextraktionen und Füllungen deutlich zurückgegangen

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  • Erkennungsmerkmale der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)

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  • Faltblatt Rauchen und Mundgesundheit

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  • KZBV-Patienteninformation zu Früherkennung und Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen

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  • KZBV und BZÄK stellen Reformkonzept für bessere zahnärztliche Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen vor

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  • Neue Website zu Parodontitis freigeschaltet

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  • Zum Sinn und Zweck des Bonusheftes

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  • Telefonische Erreichbarkeit der KZV S-A

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Bonusheft

Gesetzlich krankenversicherte Patienten bekommen seit 1989 ein persönliches Bonusheft. Dieses Bonusheft wird für den Anspruch auf höhere Zuschüsse zum Zahnersatz, wie z. B. Kronen, Brücken, herausnehmbare Prothesen oder aber auch für Reparaturen, benötigt. Sind im Bonusheft regelmäßige Zahnarztbesuche vermerkt, beteiligen sich die gesetzlichen Krankenversicherungen mit einem höheren Zuschuss. Somit spart der Patient Geld, denn sein Anteil verringert sich. Das Bonusheft wird ab dem 12. Lebensjahr geführt. Regelmäßige Zahnarztbesuche bedeuten, dass bei Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr halbjährlich und bei Patienten, die älter als 18 Jahre sind, einmal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt wird. Bei einem Bonusheft mit lückenlosen Eintragungen werden nach 5 Jahren die Zuschüsse um 20 Prozent des eigentlichen Zuschusses erhöht und nach lückenfreien 10 Jahren erfolgt eine weitere Erhöhung auf 30 Prozent. Auch manche private Krankenversicherungen orientieren sich an der Bonusheftregelung.

Letzte Aktualisierung: 25.02.11