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Wozu und Warum ?

Sie brauchen Zahnersatz ?

Sie haben in letzter Zeit einen oder mehrere Zähne verloren. Oder einige Ihrer Zähne sind so stark geschädigt, dass sie auch durch Füllungen nicht mehr erhalten werden können. Sie haben Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt aufgesucht und um Behandlungsvorschläge gebeten.

Bei der Zahnersatzversorgung existieren in der Regel bei einem vorgegebenen Befund eine Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsmöglichkeiten, die sich im optischen Erscheinungsbild, dem Tragekomfort, dem Behandlungsaufwand und den Kosten zum Teil deutlich unterscheiden.

Aber gleichgültig, ob es sich z.B. um hochwertige Keramikbrücken, Goldkronen oder herausnehmbaren Zahnersatz handelt, grundsätzlich erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Festzuschuss, der Ihnen eine gute Regelversorgung garantiert. Ihr Zahnarzt wird Sie gern über alle Einzelheiten informieren.

 

Was zahlt Ihre Krankenkasse ?

Wie hoch die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse für einen geplanten Zahnersatz ausfällt, hängt von dem Befund, d.h. vom Gesamtzustand Ihres Gebisses ab. Für jeden Befund zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss, gleichgültig, welche Lösung Sie wählen. Mit diesem Zuschuss sind ca. 50% der Kosten einer vollwertigen Regelversorgung abgedeckt. Bei geringem Einkommen haben Sie als sogenannter Härtefall ggf. Anspruch auf den doppelten Festzuschuss der Regelversorgung.

Haben Sie regelmäßig einmal pro Jahr eine Vorsorgeuntersuchung von Ihrem Zahnarzt vornehmen und sich das in einem Bonusheft bestätigen lassen, können Sie nach 5 bzw. 10 Jahren einen um 20% bzw. 30% höheren Zahnersatzzuschuss erhalten.

 

Was müssen Sie zahlen ?

Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenoplan (HKP) zur Vorlage bei der Krankenkasse. Dieser HKP enthält alle Kosten, die auf Sie zukommen. Ihre Krankenkasse errechnet nun den entsprechenden Festzuschuss. Jetzt kann die Behandlung beginnen.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrem geplanten Zahnersatz und zu dem Festzuschuss ?

Dann wenden Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Zahnarzt. Er kennt Ihren Gebisszustand am besten und er hat wichtige Unterlagen wie z.B. Röntgenaufnahmen. Er ist Ihr kompetenter Berater in Zahnaersatz- und Festzuschussfragen.

 

Sind Sie immer noch unsicher ?

Dann haben Sie die Möglichkeit sich eine zweite Meinung einzuholen. Die Verbraucherzentrale und die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Sachsen-Anhalt bieten Ihnen dazu eine unabhängige telefonische und/oder persönliche Beratung, bei Bedarf auch mit einer klinischen Untersuchung an.

- Achtung: Wenn Sie eine Vorsorgeuntersuchung (Bonusheft) versäumen, beginnt der Anrechnungszeitraum von Neuem.

- Regelmäßige Vorsorge lohnt sich immer, gesundheitlich und finanziell

- Prüfen Sie andere, scheinbar billigere Behandlungsangebote besonders kritisch

- Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt auch über die Kosten.

 

Voraussetzungen für eine Beratung

Sie müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein und die konkrete Behandlungsplanung Ihres behandelnden Zahnarztes in Form eines Heil- und Kostenplanes vorlegen.

 

Wer berät Sie ?

Sie können sicher sein, eine fachlich qualifizierte Meinung zu erhalten. Die persönliche Beratung im Zusammenhang mit einer klinischen Untersuchung wird von Gutachterzahnärzten, die von der KZV und den Krankenkassen berufen worden sind, durchgeführt. Diese dürfen Patienten, die sie beraten haben, anschließend nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass eine Beratung neutral und damit unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen erfolgt. Die Rechtsberatung zur Bewertung von Behandlungsverträgen, Heil- und Kostenplänen, Gewährleistung oder privaten Zahnzusatzversicherungen führen fachkundige Berater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt durch.

 

Umfang der Beratung

Neben telefonischen Auskünften und Wegweisung durch das Thema "Festzuschüsse" beinhaltet die persönliche Zweitmeinungsberatung zu einem konkreten Heil- und Kostenplan die Erläuterung der vorgesehenen Behandlung, der Leistungen der Krankenkasse und der Ihnen in Form eines Eigenanteils entstehenden Kosten. Auf Wunsch werden alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

 

Was kostet die Beratung ?

Die telefonische Auskunft und die klinische Untersuchung durch den Gutachterzahnarzt sind für Sie kostenfrei. Wünschen Sie das Ergebnis der persönlichen Beratung durch den Gutachterzahnarzt in Schriftform, entsteht Ihnen eine Verwaltungsgebühr von 10,-  €. Für die Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale wird nach Aufwand eine Kostenbeteiligung zwischen 4,- und 10,- € erhoben.

Letzte Aktualisierung: 11.11.09