Logo der KZV Sachsen-Anhalt und Landeswappen von Sachsen-Anhalt
Hintergrundbild Seitennavigation Oben
  • Frage der Woche:
    Wie werden eigentlich die Empfänger des Tombola-Erlöses beim Zahnärzteball ausgewählt?

    mehr
  • Deutsche schätzen ihren Zahnarzt

    mehr
  • Nachauflage von "Tim und die Schokoteufel"

    mehr
  • Spendenaufruf der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ)

    mehr
  • Erkennungsmerkmale der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)

    mehr
  • Faltblatt Rauchen und Mundgesundheit

    mehr
  • KZBV-Patienteninformation zu Früherkennung und Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen

    mehr
  • KZBV und BZÄK stellen Reformkonzept für bessere zahnärztliche Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen vor

    mehr
  • Telefonische Erreichbarkeit der KZV S-A

    mehr

Wir über uns


Was ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV S-A)?

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der pflichtgemäße Zusammenschluss der im Land Sachsen-Anhalt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte.

§72 SGB V überträgt der KZV, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, das Recht und die Pflicht der Realisierung der vertragszahnärztlichen Versorgung im Land Sachsen-Anhalt (zahnärztliche Selbstverwaltung). Diese wird sowohl haupt- als auch ehrenamtlich ausgeübt. Die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung der KZV werden weder durch Steuer- noch durch Versichertengelder erbracht, sondern von den Vertragszahnärzten selbst getragen.

Die Tätigkeitsfelder der KZV lassen sich im Wesentlichen in drei Aufgabenbereiche zusammenfassen:

  1. die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung
  2. die Gewährleistung gegenüber dem Staat und den gesetzlichen Krankenkassen auf die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorschriften
  3. die Interessenvertretung der Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung


[letzte Aktualisierung: 25.02.2011]