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Was ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV S-A)?

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der pflichtgemäße Zusammenschluss der im Land Sachsen-Anhalt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte.

§72 SGB V überträgt der KZV, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, das Recht und die Pflicht der Realisierung der vertragszahnärztlichen Versorgung im Land Sachsen-Anhalt (zahnärztliche Selbstverwaltung). Diese wird sowohl haupt- als auch ehrenamtlich ausgeübt. Die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung der KZV werden weder durch Steuer- noch durch Versichertengelder erbracht, sondern von den Vertragszahnärzten selbst getragen.

Die Tätigkeitsfelder der KZV lassen sich im Wesentlichen in drei Aufgabenbereiche zusammenfassen:

  1. die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung
  2. die Gewährleistung gegenüber dem Staat und den gesetzlichen Krankenkassen auf die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorschriften
  3. die Interessenvertretung der Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung


[letzte Aktualisierung: 28.03.2009]