Was ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV S-A)?
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist der pflichtgemäße Zusammenschluss der im Land Sachsen-Anhalt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte.
§72 SGB V überträgt der KZV, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, das Recht und die Pflicht der Realisierung der vertragszahnärztlichen Versorgung im Land Sachsen-Anhalt (zahnärztliche Selbstverwaltung). Diese wird sowohl haupt- als auch ehrenamtlich ausgeübt. Die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung der KZV werden weder durch Steuer- noch durch Versichertengelder erbracht, sondern von den Vertragszahnärzten selbst getragen.
Die Tätigkeitsfelder der KZV lassen sich im Wesentlichen in drei Aufgabenbereiche zusammenfassen:
[letzte Aktualisierung: 25.02.2011]