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Corona-Pandemie: Hilfe für Zahnarztpraxen bleibt aus – jede vierte Praxis bedroht

Mit großer Enttäuschung haben die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt auf die am 4. Mai 2020 veröffentlichte COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des Bundesgesundheitsministeriums reagiert. Diese sieht statt eines Rettungsschirmes nur noch kurzfristige Liquiditätshilfen für Zahnarztpraxen vor, die vollständig zurückgezahlt werden müssen.

Hohe monatliche Fixkosten, immense Einnahmeausfälle und horrende Preise für Schutzausrüstung – die Corona-Pandemie hat viele Zahnarztpraxen in Sachsen-Anhalt in existenzielle Not gebracht. Die Zahnärzte und ihre Teams haben mit großem persönlichen Einsatz von Beginn an und trotz der Angst vor möglichen Infektionen die zahnärztliche Versorgung im Land aufrechterhalten und ein Netz von Schwerpunktpraxen für Corona-Infizierte aufgebaut. In vielen Praxen sind infolge der Pandemie die Patientenzahlen zwischenzeitlich jedoch um die Hälfte und mehr zurückgegangen.

„Die Verordnung des BMI empfinden wir als Schlag ins Gesicht“, machte Dr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Zahnarzt aus Magdeburg, deutlich. Man habe den Eindruck, dass die Leistungen der Zahnärzte und ihrer Mitarbeiter in dieser Krise nicht als systemrelevant angesehen werden.

„Wir haben berechtigte Sorge, dass es nun zu einer deutlichen Verschlechterung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt kommt, wobei vor allem Praxen in ländlichen Regionen gefährdet sind“, warnte Dr. Jochen Schmidt, Zahnarzt aus Dessau und Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Bereits jede vierte der 1.266 Vertragszahnarztpraxen im Land sehe sich perspektivisch von Insolvenz bedroht, wie eine aktuelle Umfrage der Körperschaften ergab.

 

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