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Sachsen-Anhalt setzt auf Kooperationsverträge

Zahnmedizinische Versorgung im Wandel

Die demografische Entwicklung Sachsen-Anhalts lässt erkennen, dass die Zahnärzteschaft sich nicht nur zunehmend auf eine wachsende Bedeutung der Alterszahnheilkunde einstellen, sondern auch Teile des Versorgungssystems umstrukturieren muss. Ältere Menschen können häufig nur schwer oder nicht angemessen von zahnärztlichen Leistungen profitieren. Gerade Pflegebedürftigen und Menschen, die mit Behinderungen leben, fällt es oft schwerer, Mundhygiene eigenverantwortlich durchzuführen - ganz zu schweigen vom selbstständigen Aufsuchen einer Praxis. Sie können schnell durch das Versorgungsraster fallen und haben eine schlechtere Zahngesundheit als die übrige Bevölkerung.

„Die Vertragszahnärzte Sachsen-Anhalts wirken dieser Entwicklung bereits seit Jahren aktiv entgegen.“, lobt Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. „Trotz jährlich schwindender Kollegenzahl gibt es in jedem Quartal mehr Kooperationsverträge.“

Gemeint sind Verträge im Rahmen einer 2014 abgeschlossenen und kürzlich aktualisierten Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband, welche der Vertragszahnärzteschaft die systematische Betreuung pflegebedürftiger Patienten direkt vor Ort eröffnet. Die auf dieser Basis abgeschlossenen Kooperationsverträge ermöglichen eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie die weiterführende Betreuung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in Pflegeheimen.

Insbesondere im Bundesvergleich ist Sachsen-Anhalt einer der Spitzenreiter: „Die rund 14.500 Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben 4331 Kooperationsverträge mit Zahnarztpraxen abgeschlossen. 269 dieser Verträge entfallen dabei auf Sachsen-Anhalts 633 Pflegeeinrichtungen. Mit einer theoretischen Abdeckung von mehr als 40% liegen wir damit zehn Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt“, so Dr. Schmidt.

Erklärtes Ziel sei eine hundertprozentige vertragliche Abdeckung, bei der durchschnittlich ein Kooperationsvertrag auf eine Pflegeeinrichtung entfallen würde. Der stetige Aufwärtstrend zeige bereits jetzt die Akzeptanz und koordinierte Umsetzung dieses verhältnismäßig jungen Versorgungsangebotes.

 

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PM: Sachsen-Anhalt setzt auf Kooperationsverträge