Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis
BKV; Stand: 26.06.2024 für das III. Quartal 2024
Wichtig !!! Beachten Sie, dass Sie das neue BKV für das III. Quartal 2024 (BKZ_2407.KPR) erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung des II. Quartals 2024 in Ihr Praxisverwaltungssystem einlesen.
Komprimiert: BKV für das Wohnortprinzip; 26.06.2024
3. Quartal 2024
Dateiname: BKZ_2407.KPR
Anzahl Sätze: 11.049
Anzahl Bytes: 713.172
Erstellt am: 26.06.2024
BKV; Stand: 22.03.2024 für das II. Quartal 2024
2. Quartal 2024
Dateiname: BKZ_2404.KPR
Anzahl Sätze: 11.050
Anzahl Bytes: 713.243
Erstellt am: 23.03.2024
Hinweis:
Das BKV ist eine ZIP-komprimierte Datei, welche jedoch auf Grund der bestehenden Namenskonvention die Endung ".KPR" trägt. Moderne Betriebssysteme erkennen den Dateityp jedoch am Dateiinhalt und benennen die Datei u.U. selbständig um, so dass sich dann z.B. die Datei BKZ_2110.zip auf Ihrem PC befindet.
Diese kann Ihr Praxisverwaltungssystem jedoch nicht "sehen". Sie müssen die Datei in diesem Fall umbenennen. Navigieren Sie dazu im Dateiexplorer dorthin, wo Sie die Datei gespeichert haben, klicken Sie sie mit der RECHTEN Maustaste an und wählen Sie aus dem Kontext-Menü umbenennen und ersetzen Sie die Endung .zip durch .KPR .
Sollten Sie Fragen zum Einlesen des BKV in Ihre Praxissoftware haben, so wenden Sie sich bitte an die Hotline Ihres Softwareherstellers.