Meldeportal Sicherstellungszuschläge
Auf dieser Seite können vertragszahnärztliche Praxen, welche die Voraussetzung zur Abrechnung von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, die Anzahl der Fälle ungeplanter Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten zur Berechnung der Sicherstellungszuschläge melden.
- Die gemeldeten Behandlungsfälle bilden die Grundlage für die automatisierte Berechnung der Sicherstellungszuschläge.
- Die Meldung kann bis zu zwei Monate rückwirkend erfolgen.
- Die Auszahlung erfolgt gemäß der Richtlinie zur Umsetzung des § 105 Abs. 4 SGB V.
Bei Fragen zur Anmeldung oder zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an den IT-Service der KZV Sachsen-Anhalt (Telefon: 0391 6293 273).
