Drohende Schieflage der zahnärztlichen Versorgung durch Impfpflicht

In einem zweiten Brief haben sich ZÄK und KZV bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erneut an Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne gewandt.

Anlass für dieses zweite Schreiben sind die jetzt vorliegenden Ergebnisse einer zn-Barometerumfrage, die die bereits im ersten Brief geäußerten Befürchtungen rund um mögliche Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht untermauern.

Umfrageergebnis zeigt mögliche Versorgungslücken auf

Die Ergebnisse der Umfrage zum Impfstatus bestätigen die Einschätzung und Besorgnis von Zahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung, dass es durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu deutlichen Verwerfungen in der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt kommen könnte.

Von den 217 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der Befragung teilgenommen haben, geben rund 25,3 Prozent an, selber nicht geimpft zu sein. Davon ausgehend, dass allein diese in Summe 55 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land ab Mitte März 2022 keine Patienten mehr behandeln dürfen, sehen KZV und ZÄK deutlichen Verwerfungen in der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt entgegen.

Doch gilt die anstehende Impfpflicht auch für die Mitarbeitenden in den Praxen. Von 217 Praxisteams sind laut Angabe der Teilnehmenden 43,8 Prozent vollständig, 46,1 Prozent teilweise und 10,1 Prozent nicht geimpft. In mehr als 50 Prozent der Praxen könnten sich somit spürbare Einschränkungen der Behandlungskapazitäten ergeben.

Im gemeinsamen Schreiben fordern ZÄK und KZV deshalb, dass eine zahnärztliche Unterversorgung in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes zu vermeiden ist und bei der Umsetzung der Impfpflicht abgestimmt und einheitlich vorgegangen werden soll.

 

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