Gleiche Leistung, geringere Vergütung: Ersatzkassen bleiben Schlusslicht
Am 31. August hat das Landesschiedsamt über die Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen für die Versicherten der Ersatzkassen im Jahr 2026 entschieden. Festgesetzt wurde eine Steigerung der Punktwerte um vier Prozent. Die Ausgabenobergrenze wurde hingegen nicht angehoben.
Der Schiedsspruch ist aus unserer Sicht ein fatales Signal an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Praxisteams, die unter zunehmend schwierigen Bedingungen tagtäglich die zahnärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherstellen.
Zur Einordnung des Schiedsspruchs ist Folgendes wichtig: Mit allen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt konnten wir bereits Ende 2025 bzw. Anfang 2026 einvernehmlich höhere Abschlüsse erzielen. Mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek), der
• die Techniker Krankenkasse (TK),
• die BARMER,
• die DAK-Gesundheit,
• die KKH Kaufmännische Krankenkasse,
• die hkk – Handelskrankenkasse und
• die HEK – Hanseatische Krankenkasse
in den Vergütungsverhandlungen vertritt, war dies nicht möglich.
Nach den Vorstellungen des vdek sollte die zahnärztliche Vergütung lediglich um etwas mehr als ein Prozent steigen. Dabei liegen die Ersatzkassen-Punktwerte in Sachsen-Anhalt bereits in allen Leistungsbereichen unter dem Niveau aller anderen Krankenkassen.
Für Leistungen, die Sie gegenüber Ersatzkassenversicherten erbringen, erhalten Sie eine deutlich geringere Vergütung als bei Versicherten anderer Krankenkassen.
Besonders schwer wiegt die Festlegung des Schiedsamts, weil sie langfristig kumulativ wirkt. Die für 2026 festgesetzten Vergütungsparameter bilden die Basis für die kommenden Jahre. Was heute hinter der tatsächlichen Entwicklung zurückbleibt, wirkt damit auch in den nächsten Jahren fort. Die Ersatzkassen sparen Jahr für Jahr, während die Kosten in unseren Praxen weiter steigen.
Gegen die Forderung der Ersatzkassen, die Punktwerte lediglich um etwas mehr als ein Prozent fortzuschreiben, konnten wir angehen. Eine Steigerung der Punktwerte um vier Prozent, wie es der Schiedsspruch vorsieht, ist angesichts der wirtschaftlichen Entwicklungen und der zunehmenden Belastungen für unsere Praxen dennoch nicht zufriedenstellend: Wir blicken seit Jahren auf deutlich stärker steigende Gehälter für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hohe Sach- und Betriebskosten und zunehmende administrative Belastungen.
Besonders kritisch sehen wir die Argumentation, mit der eine niedrigere Vergütungsentwicklung gerechtfertigt wurde. Aus dem Rückgang von Praxen und Veränderungen der Praxisstrukturen leiten die Ersatzkassen Einsparpotenziale ab.
Die Realität ist aber eine völlige andere: Immer mehr Kolleginnen und Kollegen gehen in den Ruhestand. Nur wenige finden eine Nachfolge für ihre Praxen. Die Übernahmequote liegt in vielen Regionen bei weniger als 30 Prozent. Gleichzeitig ist die Zahl der Patientinnen und Patienten kaum zurückgegangen. Die Folge: Immer weniger Praxen kümmern sich um immer mehr Menschen. Versorgung verdichtet sich. Druck und Belastung in unseren Praxen nehmen zu.
Seit 2018 ist die Zahl der behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen-Anhalt von fast 1.700 auf inzwischen weniger als 1.400 gesunken. Und dieser Rückgang wird sich fortsetzen: Bis 2035 könnten nach aktueller Prognose weitere rund 500 Kolleginnen und Kollegen das Ruhestandsalter erreichen.
Wenn aus diesem Verlust an Versorgungskapazitäten auch noch ein Argument für eine geringere Vergütungsentwicklung wird, gerät etwas grundlegend in Schieflage. Nur die Ersatzkassen scheinen dies anders zu bewerten.
Das sollten nicht nur wir Zahnärztinnen und Zahnärzte wissen. Das sollten auch die Patientinnen und Patienten der Ersatzkassen wissen. Deshalb möchte ich Sie ausdrücklich ermuntern: Sprechen Sie in Ihren Praxen über diese Entwicklung. Nicht polemisch, sondern sachlich und offen.
Wenn Patientinnen und Patienten fragen, warum es schwieriger wird, zeitnah einen Termin zu bekommen, warum in der Praxis keine neuen Patientinnen und Patienten mehr aufgenommen werden können oder warum immer mehr Praxen in der Region schließen, dann gehört zur Antwort auch, dass vertragszahnärztliche Leistungen im Land trotz schwierigerer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen von einigen Krankenkassen immer schlechter bezahlt werden.
Es kann nicht sein, dass wir angesichts schwindender Versorgungskapazitäten von unseren Praxen erwarten, mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen, und ihnen genau die dafür notwendigen größeren und leistungsfähigeren Strukturen anschließend als vermeintliches Einsparpotenzial entgegenhalten.
Und die Versicherten der Ersatzkassen dürfen aus meiner Sicht durchaus erfahren, welche Vergütungsentwicklung ihre Ersatzkasse für ihre zahnärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt für angemessen gehalten haben.
Wir brauchen die Krankenkassen als verlässliche Vertragspartner. Aber Partnerschaft setzt voraus, dass die wirtschaftliche und versorgungsstrukturelle Realität auf beiden Seiten anerkannt wird.
Materialien zur Patienteninformation
Zur gezielten Information Ihrer Patientinnen und Patienten stellen wir Ihnen im geschützten Mitgliederbereich unserer Internetseite zwei Materialien als Download zur Verfügung:
- A3-Plakat für das Wartezimmer bzw. den Eingangsbereich
- A4-Patienteninformation zum Auslegen, Mitgeben oder Aushängen in der Praxis
Die Materialien erläutern sachlich, warum wirtschaftlich tragfähige Praxisstrukturen eine Voraussetzung für eine verlässliche zahnärztliche Versorgung sind und welche Bedeutung die Vergütungsentscheidung der Ersatzkassen dafür hat.
Der Schiedsspruch ist gefallen. Damit ist die Diskussion für uns aber nicht beendet. Wir werden die Entscheidung und ihre Begründung sorgfältig auswerten und die daraus notwendigen Konsequenzen ziehen. Und wir werden sehr genau darauf achten, dass aus dieser Entscheidung kein neuer Maßstab für die Vergütungsentwicklung in Sachsen-Anhalt wird.
