Zahnarztspezifischer Leitfaden für die TI-Anwendung "Elektronische Patientenakte (ePA)"

Seit dem 1. Januar 2021 erhalten gesetzlich Versicherte auf Antrag von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA). Hierbei handelt es sich um eine für die gesetzlich Versicherten freiwillige Anwendung. Mit der ePA können wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten interdisziplinär für die an der Behandlung beteiligten Zahnarzt- und Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und in Zukunft auch Einrichtungen weiterer Gesundheitsberufe verfügbar gemacht werden. Auch das zahnärztliche Bonusheft wird künftig digital in der ePA gespeichert und aktualisiert.

Zum Dowload: ePA-Leitfaden für Zahnarztpraxen

Dieser Leitfaden richtet sich an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal. Hier finden Sie Informationen, wie Sie die elektronische Patientenakte nutzenbringend in die Anamnese und Behandlung Ihrer Patienten einbinden können. Außerdem erhalten Sie grundsätzliche Informationen über die ePA und werden mit potentiellen Fragestellungen vertraut gemacht, die sich bei Ihnen, aber auch bei Ihren Patienten möglicherweise mit Einführung der ePA ergeben.

Ab dem 1. Juli 2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen verpflichtet, die ePA in der Versorgung zu unterstützen. Sofern eine Praxis dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die zuständige KZV verpflichtet, die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 1 Prozent zu kürzen, bis die Praxis die ePA unterstützt.

Weitere Informationen zur ePA:

 

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