Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis

Qualitätsmanagement ist in Zahnarztpraxen seit jeher ein wichtiges Thema. Durch die Verpflichtung zur Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements im Gesundheitsmodernisierungsgesetz und die Festlegung von Anforderungen in der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auch gesetzgeberisch bestimmt.

 

QM-Richtlinie

Die QM-Richtlinie beschreibt die Grundelemente, die Vertragszahnarztpraxen bei der Etablierung eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-System) berücksichtigen müssen.

Die aktuelle Fassung der Richtlinie steht ihnen auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter folgendem Link als Download Verfügung.

Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL)

 

Prüfung durch die KZVen

Die KZVen erheben ab dem Jahr 2021 alle zwei Jahre per Zufallsprinzip bei 4 Prozent der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements anhand eines bundeseinheitlichen Berichtsbogens (bisher jährlich mindestens 2 Prozent). Die vertragszahnärztlichen Leistungserbringer sind dazu verpflichtet, an der QM-Erhebung teilzunehmen.

Sie erhalten von uns eine Erklärung zum Qualitätsmanagement und einen Berichtsbogen. Den Berichtsbogen müssen Sie ausfüllen wenn Sie nach dem Zufallsprinzip zur Überprüfung ausgelost wurden. Darüber informieren wir Sie in persönlicher, schriftlicher Form.

QM-Fragebogen 2024

QM-Glossar und Ausfüllhinweise 2024

Die Ergebnisse der Erhebung übermitteln die einzelnen KZVen anschließend an die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die dem G-BA Bericht zu erstatten hat.

 

Praxisindividuelles QM-System …

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend beschreibt die Richtlinie die Mindestanforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Dabei trägt die Regelung dem Umstand Rechnung, dass die Einführung und Umsetzung von QM-Systemen stark von einrichtungsspezifischen Gegebenheiten und Bedingungen in den einzelnen Praxen abhängen. Sie haben also die Möglichkeit, das Qualitätsmanagement für die Einrichtung entsprechend den individuellen Praxisanforderungen entwickeln zu können (z.B. durch ein vorgegebenes Handbuch oder ein EDV-System).

 

… oder etablierte QM-Systeme (z.B. Z-QMS)

Das zahnärztliche QM-System (Z-QMS) ist ein zahnärztlich entwickeltes Qualitätsmanagementsystem, das speziell auf die besonderen Bedürfnisse der ambulanten zahnärztlichen Praxis zugeschnitten ist. Z-QMS steht jeder Praxis in Sachsen-Anhalt nach einmaliger Registrierung auf der Internetseite der ZÄK Sachsen-Anhalt online zur Verfügung. Das Portal bietet nicht nur die praktische und einfache Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich QM, sondern hält auch alle wichtigen Unterlagen, Gesetzestexte und Formulare für Sie bereit. Hier finden Sie von Hygiene, Datenschutz und Notfallmanagement bis hin zum Röntgen oder Formularen für Patienten alles, was Sie benötigen.

Z-QMS der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

 

Ergebnisse der Prüfverfahren

Für die vergangenen Jahre wurden Berichterstattungen der KZVen und der KZBV gemäß der QM-Richtlinie Vertragszahnärztliche Versorgung erstellt.

IM JAHR 2022

Für das Jahr 2021 haben die KZVen insgesamt 40.132 Vertragszahnarztpraxen als Grundgesamtheit ermittelt, aus denen jeweils die Stichproben gezogen wurde
Die KZVen haben richtliniengemäß im Jahr 2021 bundesweit per Stichprobe mindestens 4,0% aller Vertragszahnarztpraxen gezogen, insgesamt wurden 1622 Praxen (4,04 %) gezogen.
Im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements wurden seit 2011 bundesweit insgesamt elf Stichprobenziehungen durchgeführt und 10.604 Vertragszahnarztpraxen befragt. Die Stichprobenziehungen finden seit 2021 auf Basis der neuen Vorgaben in der QM-Richtlinie zweijährlich in Höhe von 4 % statt. Gleichzeitig wurde ein neuer Berichtsbogen eingeführt. Die darauf beruhenden Ergebnisse werden erstmals zum 31. Juli 2022 gegenüber dem GBA berichtet.

Insgesamt betrachtet, lieferten alle in das Stichprobenverfahren einbezogenen Vertragszahnarztpraxen gute Ergebnisse. Auch unter Anwendung des nun neu konzipierten Erhebungsbogens ist ersichtlich, dass das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement über die Jahre hinweg in den Vertragszahnarztpraxen flächendeckend eingesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt wird.

Detaillierte Informationen enthält die Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2022.

IM JAHR 2021

Im Jahr 2020 gab es bundesweit 41.471 Vertragszahnarztpraxen (Grundgesamtheit).
Die KZVen haben richtliniengemäß im Jahr 2020 bundesweit per Stichprobe mindestens 2,0% aller Vertragszahnarztpraxen gezogen, insgesamt wurden 872 Praxen (2,1 %) gezogen.
Alle KZV-Bereiche lieferten sehr gute Ergebnisse, welche belegen, dass sich das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement in den Vertragszahnarztpraxen gut etabliert hat. Es wird flächendeckend umgesetzt und weiterentwickelt.

Detaillierte Informationen enthält die Berichterstattung der KZVen und der KZBV für das Jahr 2021.