Coronavirus - Empfehlungen zum Umgang mit dem Corona-Virus (COVID 19)

Auf dieser Seite finden Sie, die vertragszahnärztlichen Praxen in Sachsen-Anhalt, eine Zusammenstellung von Informationen im Umgang mit dem Coronavirus, Verweise zu aktuellen Regelungen auf Bundes- und Landesebene sowie Hinweise für die Bewältigung des Praxisalltags.

Informationen für die Zahnarztpraxis

Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die im Praxisalltag wichtig sind.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in Zahnarztpraxen

Keine Testverpflichtungen mehr für das Praxispersonal und Besucher

Mit Ablauf des 19. März 2022 sind die bisherigen Testverpflichtungen für das Praxispersonal und Besucher in der Zahnarztpraxis weggefallen.

Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023

Da Häufigkeit und Schwere der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stetig abnehmen, wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 2. Februar 2023 aufgehoben.

Damit entfallen verpflichtenden Maßnahmen wie:

  • das betriebliche Hygienekonzept
  • Prüfung von Schutzmaßnahmen wie AHA-L und Testangeboten
  • Unterweisung von Beschäftigten zu den Gesundheitsgefährdungen durch Covid-19
  • Informationspflicht zu der Möglichkeit, sich gegen Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen

Auch die gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen, entfällt.

Zur Verhütung von Ansteckungen bei der Arbeit sowie insbesondere bei lokalen und branchenspezifischen Infektionsausbrüchen werden weiterhin praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten empfohlen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Maßnahmen zum Infektionsschutz eigenverantwortlich festlegen.

Keine verpflichtenden Corona-Testangebote an Beschäftigte

Mit Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine Verpflichtung mehr, den Beschäftigten ein Testangebot zu unterbreiten.

Keine Maskenpflicht mehr in Zahnarztpraxen

Es besteht keine Pflicht mehr zum Tragen von FFP2-Masken für Besucher:innen und Patient:innen in Zahnarztpraxen. Auch für Beschäftigte gibt es keine generelle Verpflichtung. Arbeitgeber:innen können jedoch im Rahmen ihrer Führsorgepflicht entsprechende Regelungen für ihr Personal festsetzen.

Corona-Infektion: wie geht es weiter?

Bei Ihnen wurde eine Corona-Infektion durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen? Auf der Internetseite www.infektionsschutz.de erhalten Sie Informationen über die dann erforderlichen Maßnahmen wie Isolierung für Sie sowie Quarantäne für Ihre Kontaktpersonen sowie wichtige Verhaltens- und Hygienetipps. Infektionsschutz.de ist ein Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit verlässlichen, fachlich fundierten und aktuellen Informationen.

Weitere Informationsquellen

Informationen des RKI

Weitere Informationsquellen

Nutzen Sie auch folgende Informationsplattformen, um sich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten: