Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP)

Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind für Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und der Gebührenordnung von entscheidender Bedeutung.

Der Schlüssel zum Erfolg

Die ZäPP-Erhebung ist in Form eines sogenannten Panels organisiert. Das bedeutet, dass idealerweise möglichst eine gleichbleibende Teilnehmerinnen und Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Auskunft geben. Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist unser Schlüssel zum Erfolg.

Selbstverständlich können sich aber auch alle Zahnärztinnen und Zahnärzte beteiligen, die an der Erhebung im Vorjahr eventuell noch nicht teilgenommen haben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählt!

Schriftlich oder online teilnehmen

In der kommenden Erhebung wird vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den zurückliegenden zwei Jahren durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten. Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Falls Sie den Erhebungsbogen weiterhin in Papierform ausfüllen möchten, können Sie ihn problemlos bei der Treuhandstelle anfordern. Je größer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist später auch die Akzeptanz unserer Daten bei Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder eventuell sogar vor Sozialgerichten.

 

Übersicht von GKV-Leistungsdaten für die ZÄPP-Erhebung

Im Teil B des Fragebogens werden Sie gebeten, GKV-Leistungsstrukturdaten anzugeben. Um Ihnen hierbei erheblichen zeitlichen Aufwand zu ersparen, stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite eine Übersicht (B1 bis B3 des Fragebogens) mit den erforderlichen Daten als Download zur Verfügung.

Dafür ist zunächst die Anmeldung mit dem eHBA erforderlich.

 

Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung

Zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmenden wurde eine Treuhandstelle eingerichtet. Sämtliche von den teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden pseudonymisiert und in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis faktisch ausgeschlossen ist.

 

Finanzielle Anerkennung, kostenloser Praxisbericht und ein Inflationsrechner

Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Übrigens: Wer bereits im Jahr 2022 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen natürlich nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung.

Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Untersuchung zudem einen Online-Zugang zu ihrem individuellen Berichtsportal. Hier sind die eigenen Praxisdaten aufbereitet und zusammengefasst und können direkt mit Durchschnittswerten anderer Praxen verglichen werden. Das dynamisch nutzbare Tool gibt einen vielseitigen Überblick über die eigene betriebswirtschaftliche Situation und dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument.

Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmer der Erhebungswellen 2018 bis 2022 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, profitieren von der erneuten Bereitstellung des Berichts, indem aktualisierte Vergleichsdaten sowie weitere Vergleichsgruppen und Kennzahlen für die eigene Praxis zur Verfügung gestellt werden.

Ab diesem Jahr enthält das Berichtsportal ein spannendes neues Feature: einen Inflationsrechner. Die Einkommen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind durch die deutlich gestiegene Preisinflation und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bedroht. Der Inflationsrechner legt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Finanzen zahnärztlicher Praxen dar. Berechnet wird, wie sich die Einnahmen in der aktuell wirtschaftlich herausfordernden Lage aufgrund von Inflation und politischen Einschnitten bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz verringern. Die Zahlen führen immer wieder vor Augen, was für ein unermüdlicher Einsatz der Zahnärzteschaft notwendig ist, um diese starken Einschnitte abzufedern!

 

Mit dem ZäPP beauftragt: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, welches von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie bei Bedarf unter www.zi.de.

 

Weitere Informationen und FAQ

Weitere Informationen zum ZäPP erhalten Sie im FAQ oder unter www.zäpp.de