Stipendium für Zahnmedizinstudierende

Förderprogramm der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA) zur Vergabe von Stipendien für Zahnmedizinstudierende an deutschen Hochschulen, gemäß § 105 Abs. 1a SGB V


Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Studium!

Die KZV Sachsen-Anhalt fördert mit dem "Zahni-Stipendium" pro Jahr bis zu 10 Studierende der Zahnmedizin mit einem Stipendium in Höhe von 500 Euro pro Monat. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Vorbereitungszeit in Sachsen-Anhalt zu absolvieren. Bewerben kann sich, wer im Fach Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und das "Physikum" bestanden hat.

Bewerbungen für das "Zahni-Stipendium 2024" sind ab sofort möglich.


Alle Informationen zu Voraussetzungen, Verpflichtungen, Antragstellung und Vergabe des Stipendiums enthält die Ausschreibung zum Förderprogramm "Zahni-Stipendium 2024".


Das "Zahni-Stipendium"

Das Stipendium wird für die restliche Dauer der Regelstudienzeit im Fach Zahnmedizin gewährt (aktuell 10 Semester und 6 Monate gemäß § 2 Satz 2 ZÄPrO und § 2 Abs. 3 ZApprO). Auf schriftlichen Antrag können in begründeten Fällen weitere Semester gefördert werden.

Das Stipendium beträgt monatlich 500,00 Euro und wird auch in der vorlesungsfreien Zeit gewährt.  

Darüber hinaus unterstützt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt die Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der Suche nach geeigneten Stätten zur Ableistung von freiwilligen wie verpflichtenden Famulaturen im Land Sachsen-Anhalt sowie bei der Suche nach geeigneten Stätten zur Ableistung der Vorbereitungszeit im Land Sachsen-Anhalt.

Während des Studiums und der Vorbereitungszeit steht die KZV den Stipendiatinnen und Stipendiaten als Ansprechpartner rund um die Tätigkeit im vertragszahnärztlichen Bereich zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Eine Förderung kann beantragen, wer

  • im Fach Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule ordentlich immatrikuliert ist und die Zahnärztliche Vorprüfung bzw. den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung bestanden hat;
  • bereit ist, in einem persönlichen Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern/-innen der KZV LSA Beweggründe und Motivation zur Aufnahme einer Tätigkeit im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt nach Beendigung des Studiums darzulegen;
  • bereit ist, einen den Förderbedingungen entsprechenden Vertrag mit der KZV LSA abzuschließen, in dem er/sie sich verpflichtet, die mindestens zweijährige Vorbereitungszeit für die vertragszahnärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt zu absolvieren (vorrangig in versorgungsschwächeren Gebieten).
Wie wird gefördert?

Das Stipendium wird für die restliche Dauer der Regelstudienzeit im Fach Zahnmedizin gewährt (10 Semester und 6 Monate gemäß § 2 Satz 2 ZÄPrO bzw. § 2 Abs. 3 ZApprO). Auf schriftlichen Antrag können in begründeten Fällen weitere Semester gefördert werden.

Das Stipendium beträgt monatlich 500,00 Euro und wird auch in der vorlesungsfreien Zeit gewährt.  

Darüber hinaus unterstützt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt die Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der Suche nach geeigneten Stätten zur Ableistung von freiwilligen wie verpflichtenden Famulaturen im Land Sachsen-Anhalt sowie bei der Suche nach geeigneten Stätten zur Ableistung der Vorbereitungszeit im Land Sachsen-Anhalt.

Während des Studiums und der Vorbereitungszeit steht die KZV den Stipendiatinnen und Stipendiaten als Ansprechpartner rund um die Tätigkeit im vertragszahnärztlichen Bereich zur Verfügung.

Wie kommt man an die Förderung?

Insgesamt können im Jahr 2024 bis zu 10 Stipendien vergeben werden - die Förderung erfolgt nur auf Antrag! Über die Gewährung der Stipendien wird in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge entschieden.

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular nebst Anlagen ist einzureichen

  • postalisch an:
    Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
    Abt. Strategie und Zukunftssicherung
    Doctor-Eisenbart-Ring 1
    39120 Magdeburg


Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Motivationsschreiben (Antragstellende sollen darlegen, warum sie Zahnärztin/Zahnarzt und warum sie später in Sachsen-Anhalt tätig werden wollen)
  • Nachweis über das Bestehen der Zahnärztlichen Vorprüfung bzw. des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • sofern Unterbrechungen/Verzögerungen/Urlaubssemester des Studiums erfolgt sind: ein lückenloser zeitlicher Überblick über den bisherigen Ablauf des Zahnmedizinstudiums, ggf. mit Erläuterungen
Häufig gestellte Fragen

Was erwartet die KZV Sachsen-Anhalt von den Stipendiatinnen und Stipendiaten während des Studiums?

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie das Studium gewissenhaft und unter nachzuweisender Ablegung der entsprechenden Prüfungen in der Regelstudienzeit durchführen. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen sind unaufgefordert vorzulegen. Darüber hinaus freuen wir uns auf Ihren Besuch jährlich mindestens einer Veranstaltung des Zahnforums Halle für Studierende und Berufseinsteiger.

Hat ein Wechsel der Universität Auswirkungen auf das Stipendium?

Sofern es sich um einen Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands handelt, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Stipendium. Der Hochschulwechsel ist der KZV allerdings anzuzeigen.

Kann das Studium unterbrochen werden?

Ja, das Studium kann unterbrochen werden. Für den Zeitraum der Unterbrechung wird jedoch keine Förderung ausgezahlt.

Was passiert, wenn das Studium abgebrochen wird?

Wenn die Studierenden aus dem Stipendienprogramm austreten, also zum Beispiel das Studium vor Abschluss beenden, müssen sie den Förderbetrag zuzüglich Zinsen an die KZV Sachsen-Anhalt zurückzahlen.

Wie geht es nach dem Studium weiter?

Innerhalb von sechs Monaten nach erfolgreichem Abschluss des Zahnmedizinstudiums sollten Sie die mindestens zweijährige Vorbereitungszeit für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufnehmen. Die Vorbereitungszeit ist vollständig in Sachsen-Anhalt zu absolvieren. Ein Wechsel in eine fachzahnärztliche Weiterbildung ist in dieser Zeit möglich; die Verpflichtung zur insgesamt mindestens 2-jährigen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt bleibt davon unberührt.

Muss ich mich später als Zahnärztin oder Zahnarzt niederlassen?

Nein, Sie müssen nicht zwingend als Zahnärztin bzw. Zahnarzt in eigener Niederlassung tätig werden. Eine vertragszahnärztliche Tätigkeit ist auch im Rahmen einer Anstellung möglich.

Wie viele Stipendien werden vergeben?

Im Jahr 2023 werden 10 Stipendien vergeben. Eine Fortführung des Programms in den Folgejahren ist vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit in gleichem Umfang vorgesehen.

Ansprechpartner
Susann Behling, Abteilungsleiterin Strategie und Zukunftssicherung KZV LSA

Susann Behling
Abteilungsleiterin Strategie und Zukunftssicherung

Tel. 0391 6293-215
Fax: 0391 6293-234
E-Mail: nachwuchs@kzv-lsa.de


Schon gewusst?

Wer Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule studiert und sich für eine berufliche Zukunft in Sachsen-Anhalt interessiert, kann auch eine Förderung durch hiesige Landkreise und Kommunen erhalten.