KZV-Vorbereitungsförderung für Praxen

Gewährung von Zuschüssen zur Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten/-innen bei zugelassenen Vertragszahnärzten/-innen, Berufsausübungsgemeinschaften und zahnärztlichen MVZ gemäß § 105 Abs. 1a SGB V

Die Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit ist neben der Approbation Voraussetzung für den Eintrag in das Zahnarztregister und die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit.

Die Möglichkeit, Vorbereitungsassistenten/-innen zu beschäftigen, nehmen derzeit rund 5 Prozent der Praxen in Sachsen-Anhalt wahr. Durch die Gewährung eines Zuschusses zur Beschäftigung der Vorbereitungsassistenten/-innen sollen weitere Vertragszahnärzte/-innen ermuntert werden, entsprechende Stellen zu besetzen.

Ziel des Förderprogramms ist es, zahnärztlichen Nachwuchskräften aus Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern weitere attraktive Stellen für den Berufseinstieg im Land zu offerieren, somit zum einen der Abwanderung von zahnärztlichem Nachwuchs entgegenzuwirken und zum anderen „neue“ Kräfte für das Land zu gewinnen.

 

Das Förderprogramm im Überblick

Wer wird gefördert?

Zugelassene Vertragszahnärzte/-innen, Berufsausübungsgemeinschaften und zahnmedizinischen MVZ, die

  • Vorbereitungsassistenten/-innen i.S.v. § 3 Zahnärzte-ZV beschäftigen und
  • ihren Sitz in versorgungsschwächeren Planungsbereichen haben.

Wie wird gefördert?

  • 1.000 EUR pro Monat je in Vollzeit beschäftigtem/-r Vorbereitungsassistenten/-in, für max. 24 Monate (Teilzeitstellen anteilig)
  • Es können pro Jahr bis zu 20 Vollzeitstellen gefördert werden.
  • Die von der KZV LSA gezahlten Zuschüsse müssen dazu genutzt werden, die Ausbildung eines/-r Vorbereitungsassistenten/-in in der Praxis zu gewährleisten.

Welche weiteren Voraussetzungen gelten?

  • Genehmigung der Beschäftigung als Vorbereitungsassistent/-in liegt vor
  • Antragsformular der KZV LSA

 

Ausschreibungen und Anträge

KZV-Vorbereitungsförderung 2024

Im Rahmen des Förderprogramms "KZV-Vorbereitungsförderung 2024" können Praxen Förderung für die Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten/-innen erhalten, deren Beschäftigungsverhältnisse zwischen 1. Januar 2024 und 31. Dezember 2024 beginnen.

 

Die Förderung erfolgt nur auf Antrag. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (s.o.) nebst Anlagen ist einzureichen

  • postalisch an:
    Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
    Abt. Strategie und Zukunftssicherung
    Doctor-Eisenbart-Ring 1
    39120 Magdeburg

 

KZV-Vorbereitungsförderung 2023

Im Rahmen des Förderprogramms KZV-Vorbereitungsförderung 2023 können Praxen Förderung für die Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten/-innen erhalten, deren Beschäftigungsverhältnisse zwischen 1. Januar 2023 und 31. Dezember 2023 beginnen.

 

Die Förderung erfolgt nur auf Antrag. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (s.o.) nebst Anlagen ist einzureichen

  • postalisch an:
    Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
    Abt. Strategie und Zukunftssicherung
    Doctor-Eisenbart-Ring 1
    39120 Magdeburg

 

KZV-Vorbereitungsförderung 2022

Im Rahmen des Förderprogramms KZV-Vorbereitungsförderung 2022 konnten Praxen Förderung für die Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten/-innen erhalten, deren Beschäftigungsverhältnisse zwischen 1. Juni 2022 und 31. Dezember 2022 begonnen oder fortbestanden haben.

Die Beantragung der Förderung ist nicht mehr möglich.